Unser Fördertipp für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
So macht das Baden auch Opa wieder Spaß
"Dank der Förderung für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen konnte der Einstieg in unsere Dusche deutlich niedriger gebaut werden. Und der Umbau ging echt schnell!"
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
Wenn Versicherte zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an ihre besonderen Belange anzupassen. Hierfür leistet die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse. Diese wurden zum 1. Januar 2015 deutlich angehoben. Seit dem 1. Januar 2017 haben auch Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher im neuen Pflegegrad 1 Anspruch auf diese Zuschüsse.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Pflegebedürftigkeit in Graden | Leistungen seit 2017 maximaler Zuschuss je Maßnahme |
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Pflegegrad 1 | 4.000 Euro |
Pflegegrad 1 wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen | 16.000 Euro (für jede Person bis zu 4000 €. Maximal bei 4 Personen bis zu 16000 €) |
Pflegegrad 2–5 | 4.000 Euro |
Pflegegrad 2–5 wenn mehrere | 16.000 Euro (für jede Person bis zu 4000 €. Maximal bei 4 Personen bis zu 16000 €) |
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